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Ein immer noch unerschöpfliches Thema für Schwaben und vor allem für Zugezogene ist die schwäbische Kehrwoche, diese typisch schwäbische Erfindung aus Nachbarschaftsbespitzelei und puritanischen Reinlichkeitsritualen.
Aber, es hat sich doch einiges verändert, zunächst mal die Fakten:
Man muss unterscheiden zwischen der Kehrwoche im öffentlichen Bereich, wie z.B. der Gehweg vor dem Haus - und der Kehrwoche im Haus.
Die öffentliche Kehrwoche wurde schon 1988 zu Zeiten des legendären Manfred Rommel "entschärft", in dem die Reinigung nur noch bei Bedarf stattfinden muss. Davor war es noch Pflicht, während der Kehrwoche auch einen blitzsauberen Gehweg nochmals zu fegen.
Die Kehrwoche im Haus kann nur über den Mietvertrag geregelt werden, eine gesetzliche Kehrwochenpflicht besteht nämlich nicht.
Meist wird die Kehrwoche über die Hausordnung geregelt, wer, was, wann und in welchem Abstand reinigen muss. Oft ist in kleineren Mietshäusern noch das Kehrwochenschild anzutreffen, das dann allwöchentlich von Wohnung zu Wohnung weiterwandert.
In größeren Objekten ist die Kehrwoche fast immer an einen Hausmeisterservice ausgelagert, was vor allem im Winter sehr viel stressfreier ist, aber sich natürlich auch in den Nebenkosten niederschlägt.
Insgesamt wird die Kehrwochenpflicht nicht mehr so verbissen gesehen, Ausnahmen gibt es wie immer. Ältere Mitbürger können da zu ganz großer Form auflaufen und die Mitbewohner entsprechend drangsalieren.
Daher wundert nicht, wenn man im Internet früher unzählige Texte geplagter Mitbürger zum Thema Kehrwoche fand oder noch findet, viele davon habe ich auf den folgenden Seiten zusammengetragen, vor allem auch weil die Originaltexte leider nicht mehr verfügbar sind.
Es wäre schade, wenn diese Perlen für immer verloren wären, aber urteilen Sie selbst!
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